Betriebsanweisungen

Viele Unternehmen in Deutschland verwenden in ihrer Produktionsstrecke Anlagen, die eine gewisse Unfallgefahr innehaben und deren Umgang nicht so unkompliziert ist. Für all jene Betriebe ist die Anbringung von den sogenannten Betriebsanweisungen verpflichtend. Diese Betriebsanweisungen sind dafür da, auf den richtigen Umgang mit den möglicherweise gefährlichen Arbeitsstoffen und mit den Gefahrstoffen zu verweisen.

Wie wird eine Betriebsanweisung aufgebaut? Was muss alles enthalten sein? Müssen die Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht werden? Sind die Anweisungen obligatorisch?

Der Aufbau einer Betriebsanweisung wird folgendermaßen empfohlen: Zuerst einmal soll das Anwendungsgebiet genannt werden, das heißt, ob es sich nun etwa um einen speziellen Gefahrstoff oder biologischen Arbeitsstoff handelt, oder um eine bestimmte Maschine oder ein anderes Gerät. Anknüpfend folgt die Benennung der Gefahr für die Menschen, und zwar nicht nur für die sich in der Nähe befindenden Arbeiter, sondern auch aller anderen Menschen, und für die gesamte Umwelt. Daraufhin werden die hilfreichen Schutzmaßnahmen und die nötigen Verhaltensvorschriften aufgezeigt, an die sich die Arbeitskräfte halten sollen, ebenso wie das korrekte Verhalten bei Störungen oder gar bei Unfällen. Zum Abschluss soll noch ein Hinweis auf die sachgerechte Entsorgung folgen, ebenso wie ein Hinweis auf die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung der Vorlagen. Bei allen relevanten Punkten rund um das Thema Betriebsanweisungen unterstützt die „Muster-Betriebsanweisung„, ein Softwareprodukt aus dem Hause WEKA.

Der Vorgesetzte bzw. der Firmeninhaber muss jede Betriebsanweisung in seinem Betrieb eigenhändig unterzeichnen. In diesem Augenblick bekommt diese rechtswirksame Gültigkeit und jeder Angestellte muss sich zukünftig an die Anweisungen halten. Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss an gut erreichbaren Orten im Betrieb aufgehängt werden, die Betriebsanweisung für Maschinen immer in der Nähe der betroffenen Maschine. Zudem müssen diese Anweisungen unter allen Umständen sämtlichen Angestellten einmal vorgestellt und in diesem Zusammenhang auch einmal vollständig durchgesprochen werden.

Relevant ist weiterhin, dass bei jedweder Abänderung, einerlei ob es die gefährlichen Stoffe selber betrifft, eine Anpassung der Gefahrstoffgesetze oder aber eine Veränderung bei der Bedienung der Maschinen, dass die Betriebsanweisungen immer auch angepasst werden müssen. Deswegen ist eine regelmäßige Kontrolle, ob der Stand der Anweisungen noch auf dem neuesten Stand ist, so gut wie unvermeidlich.

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